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    07. Aug. 2017
    Rheinland-Pfalz schöpft die gesamten verfügbaren Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds mit zahlreichen Anträgen vollständig aus. „Wenn die Anträge vom Bundesversicherungsamt bewilligt werden, können den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz rund 48 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden“, erklärte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die eine Hälfte von dieser rund 48 Millionen Euro wird aus Landesmitteln finanziert, die andere aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesweit stehen insgesamt 500 Millionen Euro für diejenigen Kliniken zur Verfügung, die Defizite schreiben. Sie erhalten Zuschüsse zur Schließung von Abteilungen oder gar der ganzen Kliniken und für die Gehälter ausscheidender Mitarbeiter. Der Krankenhausstrukturfonds ist eine klassische Abwrackprämie.
    27. Jul. 2017
    mhe. Kaum ist das dicke Lob des Wissenschaftsrates für die positive Entwicklung der Forschung und Lehre an der Universitätsmedizin Mainz in der vorigen Woche verklungen, da wirft die Vorstandsvorsitzende der einzigen Uniklinik in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Babette Simon, nach dreieinhalb Jahren Amtszeit überraschend das Handtuch. Die Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand will lieber zum 1. Oktober eine führende Position bei einem internationalen Medizintechnikunternehmen antreten.
    27. Jul. 2017
    mhe. Kleinere Krankenhäuser – noch dazu in ländlichen Regionen – haben es sehr schwer, im Wettbewerb zu überleben. Der oftmals einzige Ausweg ist die Fusion mit anderen Krankenhäusern. Vor sechs Jahren fusionierten drei Arnsberger Krankenhäuser. Nun will das Klinikum Arnsberg mit dem Alexianer Krankenhaus St. Walburga in Meschede fusionieren. Ziel seien bessere Versorgungsangebote, mehr Spitzenmedizin in der Region und nicht zuletzt die Sicherung der Krankenhausstandorte. Beide Kliniken haben ein Konzept mit vier Standorten, zwölf Zentren und 927 Betten (226 St. Walburga und 701 Klinikum) erarbeitet. Die krankenhausrechtliche Prüfung läuft. Die Aufnahme der neuen gemeinsamen Gesellschaft in den Krankenhausplan NRW wurde beantragt. Möglich wäre eine Fusion rückwirkend zum 1. Januar 2017.
    26. Jul. 2017
    mhe. Um die Qualität des Pensionsfonds für Beamte in Rheinland-Pfalz haben die großen Parten heftig gestritten. Die SPD versicherte es handele sich um eine transparente, solide und verfassungsfeste Altersvorsorge. Die CDU-Opposition im Landtag stufte die Beamtenpensionen dagegen als ein undurchsichtiges In-sich-Geschäft mit Schuldverschreibungen ein und klagte vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Mit Erfolg. Das Urteil: Ein Teil der Landesmittel im Fonds seien verfassungswidrig. Der umstrittene Pensionsfonds für Beamte in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Landesverfassung hieß es Ende Februar. Vier Monate später billigte nun das rheinland-pfälzische Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die Auflösung des Pensionsfonds für Beamte vorsieht. Die für die Altersversorgung nötigen Mittel sollen künftig aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden.
    24. Jul. 2017
    mhe. Der Marburger Bund trauert um Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp. Der ehemalige Oberarzt der Frauenklinik am Alfried-Krupp-Krankenhaus in Essen starb im Juli im Alter von 72 Jahren nach schwerer Krankheit. „Wir kondolieren von ganzen Herzen seiner Ehefrau und seinen Kindern zu diesem Verlust“, erklärt Dr. med. Hans-Albert Gehle, der erste Vorsitzende des Marburger Bundes NRW-RLP. „Trotz seiner Erkrankung hat Friedhelm Hülskamp bis zuletzt an dem Verbandsleben aktiv teilgenommen. Er hat wichtige Funktionen vor allem in den Vorständen der Ärztekammer Nordrhein und des Marburger Bundes ausgefüllt“, erinnert auch MB-Geschäftsführer RA Rolf Lübke.
    19. Jul. 2017
    Ist das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig oder nicht? Auf diese scheinbar simple Frage möchte man von den höchsten Richtern unseres Landes eine klare und eindeutige Antwort erwarten dürfen. Die Realität fiel am vorigen Dienstag um 10 Uhr in Karlsruhe unter dem hölzernen Bundesadler jedoch gänzlich anders aus: Ein Jein, aber – so nebulös entschied das Bundesverfassungsgericht in den fünf Verfahren um das Mitte 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz. Vorausgegangen war eine zweitägige mündliche Verhandlung zu Jahresbeginn, in der wir Kläger und die Gegenseite alle Argumente für und gegen das Tarifeinheitsgesetz vortragen konnten, und monatelange Beratungen des achtköpfigen Ersten Senats.
    18. Jul. 2017
    mhe. In den Verfahren um die Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz haben zwei Richter des achtköpfigen Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ihre abweichenden Meinungen zum Urteil mit ungewöhnlicher Deutlichkeit am Ende der Urteilsverkündung vorgetragen.
    Sowohl die Berichterstatterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Dr. Susanne Baer, als auch der Richter Prof. Dr. Andreas L. Paulus betonten mit beeindruckend präzisen Worten, dass sie dem Urteil nur teilweise zustimmen können. Ein dritter – namentlich nicht genannter – Richter stimmte nur in einzelnen Punkten gegen das Urteil des Senats. Die zwölfseitige Begründung von Prof. Baer und Prof. Paulus bekräftigt vollständig die Überzeugung des Marburger Bundes und der anderen Kläger gegen das Tarifeinheitsgesetz.
    11. Jul. 2017
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute das Urteil in den Verfahren um das im Juli 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz verkündet. Die Richter haben das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen als verfassungsgemäß bezeichnet, jedoch auch zugleich erklärt, dass das Gesetz in wichtigen Punkten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist konkret aufgefordert worden, das Gesetz bis Ende 2018 nachzubessern. Es sollen strukturelle Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Interessen aller Betriebsangehörigen, auch der Mitglieder von Berufs- und Minderheitsgewerkschaften eines Betriebes "ernsthaft" und "wirksam" gesichert werden.
    05. Jul. 2017
    Für uns Krankenhausärzte ist es eine höchst wichtige und sehr spannende Frage, wie es nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen nun mit der Krankenhausplanung und -finanzierung in den nächsten fünf Jahren weitergehen wird. In dem 125-seitigen Koalitionsvertrag widmen die CDU und FDP diesem Thema auf der Seite 98 drei Absätze. Die darin enthaltene grundsätzliche Analyse basiert auf unseren fachlichen Einschätzungen und vielen unserer Berichte. „Unsere Krankenhäuser weisen in der medizinischen Versorgung eine hohe Qualität auf. In Zukunft wird es jedoch immer schwieriger, eine ausreichende Zahl von gut qualifizierten Ärzten und Pflegekräften zu finden.
    04. Jul. 2017
    Arbeits- und Tarifverträge regeln eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen – von Arbeitszeiten über Urlaub, Fortbildung etc. bis hin zu den zahlreichen Vorschriften zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten oder Rufbereitschaften, Überstunden und vieles mehr. Um einen Anspruch nicht zu verlieren, muss ein wesentlicher Aspekt berücksichtigt werden: Die Wahrung der sog. Ausschlussfristen. In der Beratung erleben wir häufig, dass die Voraussetzungen für die rechtzeitige Sicherung von Ansprüchen nicht oder nicht hinreichend bekannt sind. Was sind also überhaupt Ausschlussfristen und wo sind diese geregelt? Unsere ärztespezifischen Tarifverträge bestimmen, dass arbeitsvertragliche Ansprüche (beider Seiten) verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.